"Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir?"
John F. Kennedy

1. Krise und Betriebsratsgründung

von RA Michael Felser

In einem Unternehmen ohne Betriebsrat trifft die Führung alle Entscheidungen über die Köpfe der betroffenen Arbeitnehmer hinweg. Die Haftung übernehmen am Ende die Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Manager gehen und bekommen im Zweifel noch eine dicke Abfindung.

Die Arbeitnehmer in betriebsratslosen Unternehmen müssen sich selbst beim Arbeitgeber durchsetzen und mit diesem alles - ohne Beistand und Unterstützung - verhandeln. Gesuchte Spezialisten und Manager können vielleicht auf Augenhöhe verhandeln, aber normale Arbeitnehmer?

Cartoon
Gewerkschaften haben die Vertretung der Arbeitnehmer in den Betrieben durch einen Betriebsrat durchgesetzt, damit die Arbeitnehmer wenigstens mitbestimmen können. Nach § 1 Betriebsverfassungsgesetz ist in allen Betrieben mit fünf und mehr Arbeitnehmern ein Betriebsrat zu wählen. In vielen Betrieben, vor allem kleineren und mittelgroßen Betrieben, gibt es aber trotz dieser Pflicht immer noch keinen Betriebsrat.

Grund genug, einmal darüber aufzuklären, was ein Betriebsrat ist und vor allem, warum es für alle Arbeitnehmer eines Betriebs gut ist, dass es ihn gibt.

Beginnen wir damit, warum es von Vorteil ist, einen Betriebsrat zu haben.

In Betrieben mit 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist nach § 1 BetrVG ein Betriebsrat zu wählen. Es ist daher praktisch eine Pflicht, einen Betriebsrat zu wählen. Der Gesetzgeber hat 2001 ausdrücklich das Betriebsverfassungsgesetz geändert, um Betriebsratswahlen zu erleichtern. Es ist also der Wille des Gesetzgebers, dass in allen Betrieben Betriebsräte gewählt werden.

Aber selbst wenn es völlig freigestellt wäre, einen Betriebsrat zu wählen, kann man rational kaum nachvollziehen, warum es trotzdem noch betriebsratslose Betriebe gibt. Die Gründe für die Nichtwahl sind vielfältig und reichen von Angst vor Repressalien und Arbeitsplatzverlust bis hin zu fehlender Lust oder Zeit für ein Engagement für einen Betriebsrat. Sie zeigen, dass es in der Arbeitswelt alles andere als demokratisch, gerecht und menschenwürdig vorgeht. Ein Grund mehr, Betriebsratsgründungen zu fördern.

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Die Medien sind allerdings gerade in der Wirtschaftskrise voll mit Bildern und Interviews von Betriebsräten, letztes Jahr bei Nokia, dieses Jahr bei Opel. Gerade in der Krise zeigt sich, wie wichtig ein Betriebsrat für die Arbeitnehmer ist.

Besteht ein Betriebsrat, muss dieser vom Arbeitgeber in organisatorischen, wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten beteiligt werden, z.B. bei Kurzarbeit, Betriebsurlaub, Kündigungen und sogar bei Betriebseinschränkungen oder Stilllegungen. Der Betriebsrat kann Kündigungen widersprechen und bei der Kurzarbeit oder beim Zwangsurlaub ein Wörtchen mitreden; er kann diese sogar ablehnen oder aber Forderungen stellen. Er hat die Einhaltung der Gesetze zu überwachen. Bei Massenentlassungen muss der Betriebsrat ebenso beteiligt werden wie bei Fusionen und Spaltungen. Werden Arbeitsplätze abgebaut, ist der Betriebsrat mit im Boot. Gerade in der Krise ist es daher überlebenswichtig, einen Betriebsrat zu haben. Selbst wenn der Betrieb ganz stillgelegt wird, hat der Betriebsrat mitzubestimmen und kann einen Sozialplan verlangen. Ohne Betriebsrat gibt es keinen Sozialplan und damit auch keine verbindliche Abfindung ohne Klage. Und auch in der Insolvenz kann der Betriebsrat noch viel für die Belegschaft tun.

Nur Betriebsratsmitglieder dürfen nicht benachteiligt und nicht begünstigt werden. Nur Betriebsratsmitglieder können den Mund aufmachen und Forderungen stellen ohne Angst vor Retourkutschen, denn das Gesetz stellt sie unter einem besonderen Kündigungsschutz. Ihre Entlassung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Betriebsrats oder Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgerichts zulässig.

Weil das Betriebsratsmitglied auch einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung hat, muss es auch keine Freizeit opfern. Die häufig gehörte Ausrede: "dafür habe ich keine Zeit" stimmt also nicht. Habe ich Sie von der Notwendigkeit eines Betriebsrats überzeugt? Dann sollten Sie schleunigst eine Betriebsratsgründung anstoßen, denn ohne Initiative aus der Belegschaft geht es nicht.

Vertrauen ist gut, Betriebsrat ist besser. Haste keinen, wähl Dir einen.

Sie wissen jetzt auch schon, was ein Betriebsrat ist. Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebs. Ihm stehen zahlreiche Beteiligungsrechte bis hin zur gleichberechtigten Mitbestimmung zu. Gerade in der Krise ist diese Mitbestimmung wichtig.

Der Betriebsrat wird also gewählt. Das geht leider nicht per Handaufheben, allerdings hat der Gesetzgeber in kleineren Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern ein vereinfachtes Wahlverfahren eingeführt. Die Wahl wird in betriebsratslosen Betrieben entweder vom Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat, meistens aber von sog. Wahlinitiatoren gestartet, also Arbeitnehmern, die einen Betriebsrat gründen wollen. Die Initiatoren - es müssen drei sein - laden zu einer Versammlung ein, auf der ein Wahlvorstand gewählt wird. Wahlinitiatoren und Wahlvorstandsmitglieder genießen Kündigungsschutz, denn nicht jeder Arbeitgeber freut sich über eine Betriebsratswahl. Gemäß § 15 Abs. 3a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) gilt dieser Kündigungsschutz vom Zeitpunkt der Einladung an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Der in der Versammlung gewählte Wahlvorstand organisiert die Wahl des Betriebsrats. Damit er dies ohne Fehler schafft, muss der Arbeitgeber die Wahlvorstandsmitglieder für Schulungen zum Thema Betriebsratswahl freistellen und die Kosten für die Schulung übernehmen. Nach der Betriebsratswahl muss der neugewählte Betriebsrat wie gesetzlich vorgesehen vom Arbeitgeber beteiligt werden. Er bestimmt z.B. gleichberechtigt bei der Frage mit, ob ein Betriebsurlaub angeordnet wird und ob und wie Kurzarbeit eingeführt wird. Selbst in der Insolvenz und gegenüber dem Insolvenzverwalter hat der Betriebsrat die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte. Ohne Betriebsrat gibt es keinen Sozialplan und damit keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Ohne Ihre Initiative gibt es keinen Betriebsrat. Also worauf warten Sie noch? Unterstützung gibt es bei der fachlich für den Betrieb zuständigen Gewerkschaft.

Extra: Mitarbeiterrat, Mitarbeitersprecher u.a. Vertretungen außerhalb des Gesetzes

Insbesondere in IT-Unternehmen und der Medienbranche gilt der Betriebsrat als etwas Altbackenes, deshalb lassen sich Arbeitnehmer dort von der Unternehmensleitung überreden, eine andere Vertretung der Arbeitnehmer einzurichten. Das Gremium nennt sich dann Roundtable, Mitarbeiterausschuss, Mitarbeiterbeirat, Mitarbeitersprecher, Mitarbeiterrat, Belegschaftsvertretung, Vertrauenssprecher oder ähnlich. Die Modelle ähneln nicht umsonst dem "Klassensprecher". Der Unterschied zum Betriebsrat ist gravierend, denn nur der Betriebsrat hat die Rechte und Rechtsstellung aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Mitarbeiterrat & Co. können daher allenfalls Anregungen geben und um etwas bitten, durchsetzen können sie es nicht. Und die Mitglieder genießen auch keinen gesetzlichen Schutz. Wenn es dem Arbeitgeber zu bunt ist, schafft er den Klassensprecher einfach wieder ab.

Das Betriebsverfassungsgesetz gibt es, weil es mit "Bitte, bitte" oder "Das bessere Argument setzt sich durch" nicht getan ist. Wenn das Unternehmen dem massiven Druck von Aktionären (Shareholdern) und Kunden ausgesetzt ist, wird es kaum auf weiche Argumente von Arbeitnehmern reagieren. Gerade in der Krise ist die Belegschaft auf gesetzlich verbriefte Rechte und die Belegschaftsvertreter auf den Schutz vor unangemessenen Reaktionen angewiesen.

Arbeitnehmervertretungen, die nicht den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes entsprechen, genießen keinen Kündigungsschutz, keine gesetzliche Arbeitsbefreiung, keinen Schutz vor Benachteiligungen und haben keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte. Nur der Betriebsrat kann dem Alleinbestimmungsrecht des Arbeitgebers seine Mitbestimmungsrechte entgegenhalten.

Wer sich für ein Gremium außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes zur Verfügung stellt oder es für eine wirkliche Alternative zum Betriebsrat hält, ist daher entweder verrückt, naiv oder - auch das gibt es leider - gekauft. Trauen Sie keinen Mitarbeiterrat, wählen sie lieber ein Gremium, dass auf gesetzlicher Basis arbeiten kann.

Nicht ohne meinen Betriebsrat

Nicht ohne meinen Betriebsrat: Im Dutzend besser: 12 gute Gründe für einen Betriebsrat - speziell in der Krise

Ohne Moos nix (mehr los). Keine Abfindung ohne Betriebsrat: Ohne Betriebsrat gibt es keinen Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Arbeitgeber bei Personalabbau. Und damit auch keinen Anspruch auf eine Abfindung bei Entlassung.

Ene meine miste: Der Betriebsrat bestimmt bei Personalabbau und Kündigungen mit. Er kann Kündigungen widersprechen und damit die Chancen der Beschäftigten bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht deutlich verbessern. Informiert der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Kündigung nicht oder nicht ordnungsgmäß, ist die Kündigung unwirksam.

Ab in den Süden? Betriebsurlaub, Kurzarbeit, Arbeitszeitverkürzung, Arbeitszeitkonten: Alle Maßnahmen, die in Unternehmen zur Zeit genutzt werden, um durch die Krise zu kommen, sind mitbestimmungspflichtig. Nur der Betriebsrat kann verhindern, dass der Arbeitgeber einseitig seine Interessen bei Kurzarbeit & Co. durchsetzt.

Klagen gehört zum Handwerk: Nicht jedem Arbeitgeber, der jammert, geht es wirklich schlecht. Gerade in der Krise segeln manche unter falscher Flagge und reduzieren Belegschaft und Löhne ohne Not. Nur der Betriebsrat kann alle Informationen verlangen, um die wirkliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu überprüfen. Ihnen persönlich wird der Vorstand wohl eher nicht die Bilanzen vorlegen, oder?

Wissen ist Macht: Nur ein Betriebsrat kann sich durch seinen gesetzlichen Schulungsanspruch die nötigen arbeitsrechtlichen Kenntnisse zulegen, die nötig sind, um dem Arbeitgeber in der Krise Paroli zu bieten und bei Kurzarbeit, Sozialplan & Co. die Interessen der Arbeitnehmer einzubringen.

Rache ist süß. Nicht jeder Unternehmer sieht ein, dass Arbeitnehmer auch Rechte durchsetzen können und versucht, die "Rädelsführer" zu bestrafen. Nur ein Betriebsrat genießt Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, kann sich also ohne Angst vor Sanktionen auch nachdrücklich für die Belegschaft einsetzen.

Vier-Augen-Gespräche - Nicht ohne mein Betriebsratsmitglied: Viele Unternehmen versuchen durch Serien von Vier-Augen-Gesprächen ältere Mitarbeiter oder leistungsgeminderte Arbeitnehmer ("Low Performer") loszuwerden. Zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber können Arbeitnehmer keinen Anwalt hinzuziehen, aber ein Betriebsratsmitglied ihres Vertrauens und damit einen Zeugen. Ein Gespräch im Beisein eines Betriebsrats läuft ganz anders ab als ohne.

Schutz vor Mobbing und Bossing: Der Betriebsrat bestimmt bei Versetzungen, auch Strafversetzungen und anderen Sanktionen (Eingruppierung, Zulagen, Sonderzahlungen, Beförderungen etc.) mit. Nur mit Betriebsrat sind dem freien Schalten und Walten zur Maßregelung Grenzen gesetzt.

Immer mehr immer mehr immer mehr: Der Betriebsrat hat gleichberechtigt mitzubestimmen z.B. bei Regeln zu Zielvereinbarungen, aber auch bei Regeln zu Krankengesprächen, Raucher- und Alkoholverbot, Parkplatzordnung oder Radio- und TV-Nutzung während der WM.

Ich sehe was was Du nicht siehst - Schutz vor Überwachung: Nicht erst seit der Krise nimmt die Arbeitnehmerüberwachung zu. Nur der Betriebsrat kann Videoüberwachung, Taschenkontrollen, Datenabgleiche, PCKontrollen und andere Maßnahmen ablehnen oder wenigstens mitgestalten.

Geiz ist Geil. Gegen Entgeltkürzungen, Nasenprämien und Radfahrerzulagen hilft nur ein Betriebsrat: In der Krise werden Prämien bei den Arbeitnehmern gestrichen und Mehrleistungen verlangt, die Boni in der Führungsmannschaft werden aber trotz mieser Leistungen weitergezahlt. Der Betriebsrat ist verpflichtet, die Einhaltung des Gleichbehandlungsanspruchs zu überwachen und kann die Gleichbehandlung beim Entgelt, Sonderzahlungen, Mehrarbeit u.a. auch dank seiner Mitbestimmungsrechte durchsetzen.

Wenn der Pleitegeier kreist. Mit Betriebsrat werden Sie geholfen. Ohne Betriebsrat gibt es keinen Sozialplan mit dem Insolvenzverwalter und auch keinen gesetzlich legitimierten Verhandlungspartner für den Insolvenzverwalter. Im Gläubigerausschuss, der den Insolvenzverwalter kontrolliert, sieht meist auch ein Betriebsratsmitglied.
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